Konformitäts­erklärung zur Barriere­freiheit für
voeslauer.com

Zuletzt aktualisiert: 19/08/2025

Dieses Dokument wurde von AccessiWay bereitgestellt, um den Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) und des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) zu entsprechen.

Jeder komplexere Abschnitt wird durch eine einfachere Erklärung eingeleitet.


Einleitung

Wir möchten, dass alle Menschen unseren voeslauer.com gut nutzen können – auch Menschen mit Behinderungen. In dieser Erklärung zeigen wir, was wir tun, damit unser voeslauer.com barrierefrei ist. Dabei halten wir uns an die Regeln des European Accessibility Act (EAA) und an die WCAG-Richtlinien.

Vöslauer setzt sich für Inklusion und Barrierefreiheit ein. Unser Ziel ist es, dass alle Nutzer:innen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – unsere Website selbstständig und ohne Hindernisse nutzen können.

Diese Konformitätserklärung beschreibt die Funktionen von voeslauer.com. Wir zeigen wie wir die Anforderungen der folgenden Gesetze und Normen erfüllen:

  • European Accessibility Act,
  • EN 301 549,
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
  • Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, und versuchen immer, die Barrierefreiheit von voeslauer.com weiter zu verbessern. Die Erklärung bezieht sich ausschließlich auf voeslauer.com.

Überblick

voeslauer.com ist die offizielle Website der Vöslauer Mineralwasser GmbH mit Sitz in Bad Vöslau. Auf der Website finden Sie umfassende Informationen rund um die Marke, ihr Produktportfolio, unternehmerische Aktivitäten sowie der Vöslauer Design Shop.

 

So nutzen Sie voeslauer.com
(Barrierefreiheit & Bedienung)

Wir bemühen uns, voeslauer.com für alle einfach nutzbar zu machen. Hier finden Sie einen Überblick zur Bedienung, insbesondere bei Verwendung von Hilfstechnologien:

Die Hauptnavigation befindet sich oben auf der Seite. Dort gelangen Sie zu Produktkategorien, Informationen über das Unternehmen und dem Design-Shop.

Die Bedienung mit der Tastatur sind möglich:

  • Mit der Tabulator-Taste springen Sie von Element zu Element.
  • Mit Enter wählen Sie ein Element aus.
  • Mit Shift + Tab gehen Sie zurück.
  • Quick Links zu Inhalt und Navigation

Barrierefreiheit:

  • Bilder enthalten beschreibende Alternativtexte.
  • Kontraste und Schriftgrößen sind gut lesbar.
  • Die Seite ist auch auf mobilen Geräten
  • Systemeinstellungen für reduzierte Bewegung wird respektiert
  • logische semantische Struktur der Inhalte

Länder-Spezifisch:

Oben rechts kann je nach Land zwischen Österreich, Deutschland und Ungarn gewechselt werden.

Design-Shop:

Um einzukaufen, muss ein Formular zur Kontoerstellung ausgefüllt werden – dieses ist klar beschriftet.

Hinweis AGB

Detaillierte Informationen zum Vertragsabschluss finden Sie in unseren AGB unter:
https://www.voeslauer.com/design-shop/agb

Wenn Sie weitere Hilfe zur Nutzung von voeslauer.com benötigen, kontaktieren Sie uns unter barrierefreiheit@voeslauer.at. Wir helfen gerne weiter.

Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen
(So erfüllen wir die Anforderungen)

Wir haben voeslauer.com im Hinblick auf folgende Regelwerke geprüft: European Accessibility Act, Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), EN 301 549 und WCAG 2.2. Dabei erfüllen wir folgende Prinzipien:

Wahrnehmbar

  • Der Inhalt wird in einer logischen und sinnvollen Reihenfolge präsentiert, sodass assistive Technologien ihn korrekt interpretieren können.
  • Die Anweisungen zum Verständnis und zur Bedienung der Inhalte stützen sich nicht ausschließlich auf die sensorischen Merkmale der Komponenten wie Form, Farbe, Größe, visuelle Position, Ausrichtung oder Klang.
  • Der Inhalt ist anpassbar, sodass die Benutzer die Textgröße individuell einstellen können, während die Benutzeroberfläche vollständig benutzbar bleibt.

Bedienbar

  • Es gibt keine Tastaturfallen – Benutzer können sich frei innerhalb und außerhalb aller Komponenten bewegen.
  • Es werden keine Zeitbegrenzungen durch den Inhalt auferlegt oder, falls vorhanden, sind sie vom Benutzer kontrollierbar, anpassbar, verlängerbar oder durch funktionale bzw. rechtliche Anforderungen gerechtfertigt.
  • Es werden keine blinkenden oder flackernden Inhalte verwendet, die Anfälle auslösen könnten; alle Effekte bleiben innerhalb der sicheren Grenzwerte.
  • Sprunglinks sind implementiert, um eine schnelle Navigation zum Hauptinhalt zu ermöglichen und so die Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.
  • Überschriften und Beschriftungen beschreiben den Inhalt und die Funktionalität klar und eindeutig.
  • Der Tastaturfokus ist bei allen interaktiven Elementen sichtbar.
  • Der generierte Inhalt verändert oder überschreibt den aktuell aktiven Tastaturfokus in der Benutzeroberfläche nicht.
  • Bei Benutzeroberflächenkomponenten mit Beschriftungen, die Text oder Bilder von Text enthalten, umfasst der von assistiven Technologien ausgegebene Name den visuell dargestellten Text.
  • Die Zielgröße der Eingabeelemente ist groß genug, um eine einfache Interaktion für die Benutzer zu gewährleisten.

Verständlich

  • Die Sprache jeder Seite ist korrekt definiert und wird im gesamten Service einheitlich verwendet.
  • Benutzeroberflächenkomponenten behalten beim Empfang des Fokus einen stabilen Kontext bei und verursachen keine unerwarteten Änderungen, die den Benutzer desorientieren könnten.
  • Benutzeroberflächenkomponenten gewährleisten bei der Bedienung über Tastatur oder assistive Technologien eine konsistente Navigation, ohne unerwartete Kontextänderungen auszulösen.
  • Layout und Navigation bleiben im gesamten Service konsistent.
  • Es werden einheitliche Methoden bereitgestellt, um wiederkehrende Elemente der Benutzeroberfläche zu identifizieren.
  • Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, werden diese dem Benutzer zur Verfügung gestellt – außer in Ausnahmefällen, die durch gesetzliche Vorschriften erlaubt sind.

Robust

  • Es werden standardisierte Entwicklungstechnologien verwendet, die von assistiven Technologien interpretiert werden können.

Wir testen voeslauer.com mit den gängigsten assistiven Technologien in verschiedenen Kombinationen aus Betriebssystemen und Browsern:

  • Screenreader wie NVDA und JAWS (Windows) sowie VoiceOver (Mac und iOS) helfen uns sicherzustellen, dass alle interaktiven Elemente korrekt vorgelesen und bedienbar sind.
  • Zusätzlich prüfen wir die Nutzung mit Bildschirmvergrößerung und im Hochkontrastmodus.

Unser Ziel ist es, mit den aktuellen Versionen gängiger Hilfsmittel kompatibel zu sein. Dabei folgen wir den bewährten Methoden der WCAG 2.2 und der Norm EN 301 549. So stellen wir sicher, dass die Barrierefreiheit auch bei zukünftigen technischen Entwicklungen erhalten bleibt.

Standards:
Auf dieser Grundlage wenden wir die Kriterien der WCAG 2.2 (AA-Niveau, aktuelle Version) sowie der EN 301 549 an. Die Einhaltung dieser Standards gilt als Nachweis für die Konformität mit dem EAA, dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und weiteren entsprechenden Vorschriften.

Laufende Überwachung und Pflege

Barrierefreiheit ist für uns kein einmaliges Projekt, sondern ein fortwährender Prozess. So stellen wir sicher, dass voeslauer.com dauerhaft zugänglich bleibt:

  • Externe Audits
    Am 11.07.2025 haben wir einen objektiven Audit durch AccessiWay durchgeführt. Weitere Audits folgen mindestens jährlich, einschließlich manueller Tests mit Assistenztechnologien.

Bekannte Einschränkungen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen: 

Auf der Website stehen PDF-Dokumente zum Download bereit, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen. Benötigen Sie Hilfe bei nicht barrierefreien PDF-Dokumenten, wenden Sie sich bitte an barrierefreiheit@voeslauer.at. Wir versuchen Ihnen in diesem Fall die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.

  • Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften: 

Auf der Website sind teilweise ältere Dokumente und Inhalte verfügbar, die nicht barrierefrei sind. Da diese vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind sie vom Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen, und ist bei diesen derzeit keine umfassende Änderung geplant.

  • Auf der Website sind Dokumente und Inhalte von Drittanbietern, die von uns weder entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden, enthalten. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden. Sie sind daher ebenfalls von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen.

Feedback und Kontakt

Ihr Feedback hilft uns, voeslauer.com weiter zu verbessern. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail, Telefon oder Post kontaktieren. Bitte beschreiben Sie das Problem so genau wie möglich, damit wir gezielt helfen können.

Wir schätzen Rückmeldungen von Nutzer:innen besonders dann, wenn etwas nicht wie erwartet funktioniert. Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte oder Funktionen von voeslauer.com haben oder eine Barriere entdecken, freuen wir uns über Ihren Hinweis.

Kontaktmöglichkeiten:

barrierefreiheit@voeslauer.at
Vöslauer Mineralwasser GmbH
Quellenstraße 1
2540 Bad Vöslau
Österreich

Wenn Sie uns kontaktieren, nennen Sie bitte möglichst genau:

  • die betroffene Seite oder Funktion,
  • was passiert ist,
  • welche Hilfstechnologie Sie ggf. verwenden.

Wir bestätigen Ihre Rückmeldung innerhalb von 10 Werktagen und bemühen uns, das Problem zügig zu beheben – in der Regel innerhalb von 10 Werktagen oder mit einem Zwischenstand.

Beschwerdemöglichkeit:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden.

Kontakt:
Gruberstraße 63, 4021 Linz
Tel: 0732/7604-0
Fax: 0732/7604-4400
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at

Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Versionsverlauf:

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde erstmals am 19.08.2025 veröffentlicht und zuletzt am 19.08.2025 überarbeitet. Eine Überprüfung erfolgt mindestens jährlich oder bei wesentlichen Änderungen an voeslauer.com.

EN301549 technischer Bericht

Kapitel 4: Funktionale Leistungsanforderungen (FPS)

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
4.2.1 Nutzung ohne Sehvermögen Teilweise konform
4.2.2 Nutzung mit eingeschränkten Sehvermögen Teilweise konform
4.2.3 Nutzung ohne Farbwahrnehmung Teilweise konform
4.2.4 Nutzung ohne Hörvermögen Teilweise konform
4.2.5 Nutzung mit eingeschränktem Hörvermögen Teilweise konform
4.2.6 Nutzung mit keinem oder eingeschränktem Sprachvermögen Teilweise konform
4.2.7 Nutzung mit eingeschränkter Handhabung oder Kraft Teilweise konform
4.2.8 Nutzung mit eingeschränkter Reichweite Teilweise konform
4.2.9 Verringerung von Anfallsauslösern bei Photosensibilität Teilweise konform
4.2.10 Nutzung mit eingeschränkten kognitiven, sprachlichen oder Lernfähigkeiten Teilweise konform
4.2.11 Privatsphäre Teilweise konform

Kapitel 5: Allgemeine Anforderungen

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
5.1 Geschlossene Funktionalität Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
5.1.2 Allgemeines Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
5.1.2.1 Geschlossene Funktionalität Siehe 5.2 bis 13 Siehe Information in 5.2 bis 13
5.1.2.2 Hilfstechnologie Siehe 5.1.3 bis 5.1.6 Siehe Information in 5.1.3 bis 5.1.6
5.1.3 Nicht-visueller Zugang Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
5.1.3.1 Audioausgabe visueller Informationen Nicht anwendbar
5.1.3.2 Auditive Ausgabe einschließlich Sprache Nicht anwendbar
5.1.3.3 Korrelation auditiver Ausgabe Nicht anwendbar
5.1.3.4 Benutzersteuerung der Sprachausgabe Nicht anwendbar
5.1.3.5 Automatische Unterbrechung der Sprachausgabe Nicht anwendbar
5.1.3.6 Sprachausgabe für nicht-textliche Inhalte Nicht anwendbar
5.1.3.7 Sprachausgabe für Videoinhalte Nicht anwendbar
5.1.3.8 Verdeckte Eingabe Nicht anwendbar
5.1.3.9 Privater Zugang zu persönlichen Daten Nicht anwendbar
5.1.3.10 Nicht störende Audioausgabe Nicht anwendbar
5.1.3.11 Privates Lautstärkehören Nicht anwendbar
5.1.3.12 Lautsprecherlautstärke Nicht anwendbar
5.1.3.13 Lautstärkerücksetzung Nicht anwendbar
5.1.3.14 Gesprochene Sprachen Nicht anwendbar
5.1.3.15 Nicht-visuelle Fehlererkennung Nicht anwendbar
5.1.3.16 Belege, Tickets und Transaktionsausgaben Nicht anwendbar
5.1.4 Funktionalität, geschlossen für Textvergrößerung Nicht anwendbar
5.1.5 Visuelle Ausgabe für auditive Informationen Nicht anwendbar
5.1.6 Bedienung ohne Tastatur-Schnittstelle Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
5.1.6.1 Closed functionality Siehe 5.1.3.1 bis 5.1.3.16 Siehe Information in 5.1.3.1 bis 5.1.3.16
5.1.6.2 Input focus Nicht anwendbar
5.1.7 Zugang ohne Sprache Nicht anwendbar
5.2 Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen Nicht anwendbar
5.3 Biometrie Nicht anwendbar
5.4 Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen während der Umwandlung Nicht anwendbar
5.5 Bedienbare Elemente Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
5.5.1 Möglichkeiten der Bedienung Nicht anwendbar
5.5.2 Unterscheidbarkeit der bedienbaren Elemente Nicht anwendbar
5.6 Bedienelemente zum Sperren oder Umschalten Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
5.6.1 Taktiler oder auditiver Status Nicht anwendbar
5.6.2 Visueller Status Nicht anwendbar
5.7 Tastenwiederholung Nicht anwendbar
5.8 Annahme eines zweifachen Tastenanschlags Nicht anwendbar
5.9 Gleichzeitige Benutzerhandlungen Nicht anwendbar

Kapitel 6: IKT mit Zweiwege-Sprachkommunikation

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
6.1 Audio-Bandbreite für Sprache Nicht anwendbar
6.2 Echtzeittextfunktionalität (RTT-Funktionalität) Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
6.2.1.1 RTT-Kommunikation Nicht anwendbar
6.2.1.2 Gleichzeitige Sprach- und Textkommunikation Nicht anwendbar
6.2.2.1 Visuell unterscheidbare Anzeige
6.2.2.2 Programmatisch erkennbare Sende- und Empfangsrichtung Nicht anwendbar
6.2.2.3 Sprecheridentifikation Nicht anwendbar
6.2.2.4 Visueller Indikator für Audio bei RTT-Kommunikation Nicht anwendbar
6.2.3 Interoperabilität Nicht anwendbar
6.2.4 Reaktionsfähigkeit von RTT Nicht anwendbar
6.3 Anruferkennung Nicht anwendbar
6.4 Alternativen zu sprachbasierten Diensten Nicht anwendbar
6.5 Videokommunikation Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
6.5.1 Allgemeines (informativ) Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
6.5.2 Auflösung Nicht anwendbar
6.5.3 Bildfrequenz Nicht anwendbar
6.5.4 Synchronisation zwischen Audio und Video Nicht anwendbar
6.5.5 Visueller Anzeiger von Audio mittels Video Nicht anwendbar
6.5.6 Sprecheridentifizierung mittels Video- (Gebärdensprach-)Kommunikation Nicht anwendbar
6.6 Alternativen zu videobasierten Diensten Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich

Kapitel 7: IKT mit Videofähigkeiten

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
7.1 Technologie zur Verarbeitung von Untertiteln Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
7.1.1 Wiedergabe der Untertitelung Nicht anwendbar
7.1.2 Synchronisation der Untertitelung Nicht anwendbar
7.1.3 Erhaltung der Untertitelung Nicht anwendbar
7.1.4 Eigenschaften von Untertiteln Nicht anwendbar
7.1.5 Gesprochene Untertitel Nicht anwendbar
7.2.1 Wiedergabe von Audiodeskription Nicht anwendbar
7.2.2 Synchronisation von Audiodeskription Nicht anwendbar
7.2.3 Erhaltung von Audiodeskription Nicht anwendbar
7.3 Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription Nicht anwendbar

Kapitel 8: Hardware

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
8.1.1 Allgemeine Anforderungen Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
8.1.2 Standardanschlüsse Nicht anwendbar
8.1.3 Farbe Nicht anwendbar
8.2 Hardwareprodukte mit Sprachausgabe Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
8.2.1.1 Lautstärkebereich der Sprachausgabe Nicht anwendbar
8.2.1.2 Stufenweise Lautstärkeregelung Nicht anwendbar
8.2.2.1 Festnetzgeräte Nicht anwendbar
8.2.2.2 Drahtlose Kommunikationsgeräte Nicht anwendbar
8.3 Stationäre IKT Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
8.3.2.1 Unbehinderte hohe frontale Reichweite Nicht anwendbar
8.3.2.2 Unbehinderte niedrige frontale Reichweite Nicht anwendbar
8.3.2.3.1 Freiraum Nicht anwendbar
8.3.2.3.2 Behinderte frontale Reichweite (< 510 mm) Nicht anwendbar
8.3.2.3.3 Behinderte frontale Reichweite (< 635 mm) Nicht anwendbar
8.3.2.4 Breite der Kniefreiheit und Zehenfreiheit Nicht anwendbar
8.3.2.5 Zehenfreiheit Nicht anwendbar
8.3.2.6 Kniefreiheit Nicht anwendbar
8.3.3.1 Unbehinderte hohe seitliche Reichweite Nicht anwendbar
8.3.3.2 Unbehinderte niedrige seitliche Reichweite Nicht anwendbar
8.3.3.3.1 Behinderte seitliche Reichweite (≤ 255 mm) Nicht anwendbar
8.3.3.3.2 Behinderte seitliche Reichweite (≤ 610 mm) Nicht anwendbar
8.3.4.1 Höhenunterschied Nicht anwendbar
8.3.4.2 Freier Boden- oder Stellraum Nicht anwendbar
8.3.4.3.2 Frontale Annäherung Nicht anwendbar
8.3.4.3.3 Parallele Annäherung Nicht anwendbar
8.3.5 Sichtbarkeit Nicht anwendbar
8.3.6 Mechanisch bedienbare Bestandteile Nicht anwendbar
8.4 Mechanisch bedienbare Bestandteile Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
8.4.1 Zifferntasten Nicht anwendbar
8.4.2.1 Bedienbarkeit mechanischer Teile Nicht anwendbar
8.4.2.2 Betätigungskraft mechanischer Teile Nicht anwendbar
8.4.3 Schlüsselkarten, Tickets und Fahrausweise Nicht anwendbar
8.5 Taktile Kennzeichnung des Sprachmodus Nicht anwendbar

Kapitel 9: Web (gilt auch für 10, 11 and 12)

Entsprechend WCAG 2.2 Konformitätsstufe A

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
1.1.1 Nicht-Text-Inhalt Teilweise konform Ausnahmen sind:
- Allgemein > Unangemessene Alternative für Bildlinks
- Allgemein > Unnötiger Alternativtext für dekorative
1.2.1 Audiodeskription oder Medienalternative Konform  
1.2.2 Untertitel (für aufgezeichnete Medien) Konform  
1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative (für aufgezeichnete Medien) Konform  
1.3.1 Info und Beziehungen Konform  
1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge Konform  
1.3.3 Sensorische Eigenschaften Konform  
1.4.1 Verwendung von Farbe Konform  
1.4.2 Audiosteuerung Teilweise konform Ausnahmen sind:
Startseite > Kein Mechanismus zur Steuerung der automatischen Wiedergabe von Audio-/Videodateien
Katalog > Kein Mechanismus zur Steuerung der automatischen Wiedergabe von Audio-/Videodateien
Aber: Voreinstellung „reduzierte Bewegung“ wird respektiert und Animationen deaktiviert
2.1.1 Tastatur Konform  
2.1.2 Keine Tastaturfalle Konform  
2.1.4 Einzeltasten-Kurzbefehle Konform  
2.2.1 Einstellbare Zeitbegrenzung Konform  
2.2.2 Unterbrechungen pausieren, stoppen, verstecken Teilweise konform Ausnahmen sind:
- Allgemein > Keine Möglichkeit, bewegte, blinkende oder scrollende Inhalte zu kontrollieren
Aber: Voreinstellung „reduzierte Bewegung“ wird respektiert und Animationen deaktiviert
2.3.1 Drei Blitze oder darunter Konform  
2.4.1 Blöcke überspringen Konform  
2.4.2 Seiten-Titel Konform  
2.4.3 Fokus-Reihenfolge Konform  
2.4.4 Link-Zweck (im Kontext) Konform  
2.5.1 Zeigereingaben mit komplexen Gesten Konform  
2.5.2 Zeiger Abbruch Konform  
2.5.3 Bezeichnung im Namen Konform  
2.5.4 Bewegungsauslösung Konform  
3.1.1 Sprache der Seite Konform  
3.2.1 Bei Fokus keine Kontextänderung Konform  
3.2.2 Bei Eingabe keine Kontextänderung Konform  
3.2.6 Konsistente Hilfe Konform  
3.3.1 Fehlererkennung Konform  
3.3.2 Beschriftung oder Anweisungen Konform  
3.3.7 Zugängliche Authentifizierung Konform  
4.1.1 Syntaxanalyse Konform  
4.1.2 Name, Rolle, Wert Teilweise konform Ausnahmen sind:
Kaufen > Bilder-Karussell nicht semantisch festgelegt

Entsprechend WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
1.2.4 Untertitel (Live) Konform
1.2.5 Audiodeskription (für aufgezeichnete Medien) Konform
1.3.4 Orientierung Konform
1.3.5 Eingabemodalitäten Teilweise konform Ausnahmen sind:
Kontaktformular 2 > Zuvor im selben Prozess eingegebene Informationen werden nicht automatisch ausgefüllt oder stehen nicht zur Auswahl zur Verfügung
1.4.3 Kontrast (Minimum) Konform
1.4.4 Textgröße ändern Konform
1.4.5 Bilder von Text Konform
1.4.10 Umfluss Konform
1.4.11 Nicht-Text-Kontrast Konform
1.4.12 Textabstände Konform
1.4.13 Inhalte bei Hover oder Fokus Konform
2.4.5 Mehrere Wege Konform
2.4.6 Überschriften und Beschriftungen Konform
2.4.7 Sichtbarer Fokus Konform
2.4.11 Fokus nicht verdeckt (teilweise) Konform
2.5.7 Ziehbewegungen Konform
2.5.8 Zielgröße (Minimum) Konform
3.1.2 Sprache von Teilen Konform
3.2.3 Konsistente Navigation Konform
3.2.4 Konsistente Erkennung Konform
3.3.3 Fehlervermeidung (rechtlich, finanziell, datenkritisch) Konform
3.3.4 Fehlererkennung und Vorschläge Konform
3.3.8 Zusätzliche Authentifizierungsoptionen Konform
4.1.3 Statusmeldungen Teilweise konform Ausnahmen sind:
Kontaktformular 1 > Statusmeldung nicht programmgesteuert definiert
Kaufen > Dynamisch aktualisierter Inhalt wird für Screenreader-Nutzer nicht angekündigt

Kapitel 10: Nicht-Web-Dokumente

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
10.0 Allgemeines (informativ) Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
10.1.1.1 bis 10.4.1.3 Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien
10.5 Positionierung von Untertiteln Nicht anwendbar
10.6 Zeiteinteilung für Audiodeskription Nicht anwendbar

Kapitel 11: Allgemeines

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
10.0 Allgemeines (informativ) Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
11.1.1.1 bis 11.4.1.3 Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien
11.5 Interoperabilität mit Assistenztechnologie Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
11.5.1 Geschlossene Funktionalität Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
11.5.2 Barrierefreiheitsdienste Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
11.5.2.1 Unterstützung von Plattform-Zugänglichkeitsdiensten für Software mit Benutzeroberfläche Siehe 11.5.2.5 bis 11.5.2.17  
11.5.2.2 Unterstützung von Plattform-Zugänglichkeitsdiensten für unterstützende Technologien Siehe 11.5.2.5 bis 11.5.2.17  
11.5.2.3 Nutzung von Zugänglichkeitsdiensten Siehe information in 11.5.2.5 bis 11.5.2.17  
11.5.2.4 Unterstützende Technologien Nicht anwendbar  
11.5.2.5 Objektinformationen Nicht anwendbar  
1.5.2.6 Zeilen-, Spalten- und Überschrifteninformationen Nicht anwendbar  
11.5.2.7 Werte Nicht anwendbar  
11.5.2.8 Beziehungen zwischen Beschriftungen und Steuerelementen Nicht anwendbar  
11.5.2.9 Beziehungen zwischen übergeordneten und untergeordneten Elementen Nicht anwendbar  
11.5.2.10 Text Nicht anwendbar  
11.5.2.11 Liste verfügbarer Aktionen Nicht anwendbar  
11.5.2.12 Ausführung verfügbarer Aktionen Nicht anwendbar  
11.5.2.13 Verfolgung von Fokus- und Auswahlattributen Nicht anwendbar  
11.5.2.14 Änderung von Fokus- und Auswahlattributen Nicht anwendbar  
11.5.2.15 Änderungsbenachrichtigungen Nicht anwendbar  
11.5.2.16 Änderungen von Zuständen und Eigenschaften Nicht anwendbar  
11.5.2.17 Änderungen von Werten und Texten Nicht anwendbar  
11.6 Dokumentierte Nutzung der Barrierefreiheitsfunktionen Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
11.6.1 Benutzersteuerung der Barrierefreiheitsfunktionen Nicht anwendbar  
11.6.2 Keine Unterbrechung der Barrierefreiheitsfunktionen Nicht anwendbar  
11.7 Benutzerpräferenzen Nicht anwendbar  
11.8 Autorenwerkzeuge Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
11.8.1 Inhaltstechnologie Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
11.8.2 Erstellung barrierefreier Inhalte Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien
11.8.3 Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei Umwandlungen Nicht anwendbar  
11.8.4 Reparaturunterstützung Nicht anwendbar  
11.8.5 Vorlagen Nicht anwendbar  

Kapitel 12: Dokumentation und unterstützende Dienste

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
12.1 Produktdokumentation Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
12.1.1 Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen Nicht anwendbar  
12.1.2 Barrierefreie Dokumentation Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien
12.2 Unterstützende Dienstleistungen Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
12.2.2 Informationen zu Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen Nicht anwendbar  
12.2.3 Effektive Kommunikation Nicht anwendbar  
12.2.4 Barrierefreie Dokumentation Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien

Kapitel 13: IKT mit Zugang zu Vermittlungs- oder Notrufdiensten

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
13.1 Anforderungen an Vermittlungsdienste Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
13.1.2 Text-Vermittlungsdienste Nicht anwendbar  
13.1.3 Gebärden-Vermittlungsdienste Nicht anwendbar  
13.1.4 Lippenlesen-Vermittlungsdienste Nicht anwendbar  
13.1.5 Dienste für untertitelte Telefonie Nicht anwendbar  
13.1.6 Sprache-zu-Sprache-Vermittlungsdienste Nicht anwendbar  
13.2 Zugang zu Vermittlungsdiensten Nicht anwendbar  
13.3 Zugang zu Notrufdiensten Nicht anwendbar  

Web-Zugänglichkeit (Web accessibility)

Behinderung wird definiert als: jede Aktivitätseinschränkung oder Teilhabebeeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben, die eine Person aufgrund einer erheblichen, dauerhaften oder endgültigen Beeinträchtigung einer oder mehrerer körperlicher, sensorischer, geistiger, kognitiver oder psychischer Funktionen, einer Mehrfachbehinderung oder einer gesundheitsbedingten Einschränkung erfährt.

Web-Zugänglichkeit bedeutet, Online-Dienste der öffentlichen Kommunikation auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Sie basiert auf vier grundlegenden Prinzipien:

Wahrnehmbarkeit:

Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche müssen so dargestellt werden, dass sie von Nutzer:innen wahrgenommen werden können. Zum Beispiel durch Bereitstellung von Textalternativen für alle nicht-textuellen Inhalte, die dann – je nach Nutzerbedürfnis – in anderen Formen ausgegeben werden können: Großschrift, Braille, Sprachausgabe, Symbole oder vereinfachte Sprache.

Bedienbarkeit:

Komponenten der Benutzeroberfläche und Navigation müssen bedienbar sein. Zum Beispiel durch die vollständige Steuerbarkeit über die Tastatur.

Verständlichkeit:

Informationen und die Nutzung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein. Textinhalte müssen lesbar und die Navigation konsistent gestaltet sein.

Robustheit:

Inhalte müssen ausreichend robust sein, um zuverlässig von einer Vielzahl an Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert zu werden.

Testumgebungen

Betriebsysteme

  • Apple macOS (neueste Version)
  • Microsoft Windows (neueste Version)
  • Apple iOS (neueste Version)
  • Google Android (neueste Version)

Linux wurde nicht verwendet, da es aktuell bei Nutzer:innen mit Behinderungen nur sehr selten vorkommt.

Browser und Nutzungssoftware

Verwendet in den jeweils neuesten Versionen auf den genannten Betriebssystemen:

  • Google Chrome
  • Microsoft Edge (Windows)
  • Safari
  • Adobe Acrobat Reader / Vorschau auf Mac (nur für PDFs)

Screenreader und assistive Technologien

Für eine möglichst standardisierte Bewertung wird zunächst ohne Anpassungen getestet.
Für eine realitätsnahe Bewertung werden zusätzlich folgende Anpassungen berücksichtigt:

  • Grafische Systemanpassungen (Farben, Kontraste, Untertitel usw.)
  • Maus-Emulationen, Vergrößerungsfunktionen, Bildschirmtastaturen oder erweiterte Tastatureinstellungen auf allen Systemen
  • VoiceOver – nur auf Apple-Systemen
  • TalkBack – nur auf Android-Systemen
  • NVDA (neueste Version) und Freedom Scientific JAWS (vorletzte Version) – nur auf Windows-PCs

Methodik

Manuelle und halbautomatische Überprüfung mit objektiver Methodik

Die Inhalte werden mit verschiedenen automatisierten und halbautomatisierten Tools analysiert. Die Ergebnisse werden verglichen, um eine möglichst vollständige und objektive Bewertung sicherzustellen. Sofern nicht anders angefragt, ist der Standard stets die aktuellste Version der WCAG 2.2, um die Zugänglichkeit in allen Ländern zu gewährleisten, aus denen auf den Touchpoint (Website, App etc.) zugegriffen werden kann.

Unsere Überprüfungen entsprechen somit den Anforderungen der WCAG 2.2, Stufe AA sowie den Vorgaben der Norm UNI EN 301 549 bzw. deren Umsetzung, z. B. den französischen RGAA.

Die von den Tools erzeugten Ergebnisse werden anschließend von unseren Expert:innen überprüft. Daher kann es sein, dass nicht alle Resultate aufgeführt sind – insbesondere, wenn sie als False Negatives (falsch-negative Ergebnisse) eingestuft wurden.

Automatisierte Tools zur Syntaxprüfung

Automatische und halbautomatische Tools zur Farbprüfung

Automatische und halbautomatische Tools zur Barrierefreiheitsprüfung

Einige Online-Validatoren, die beispielhaft auf Seiten eingesetzt wurden:

Weitere lokale Tools:

  • Web Developer Toolbar: Unterstützt die manuelle Überprüfung (z.  fehlende ALT-Texte, Felder ohne Beschriftung)
    https://chrispederick.com/work/web-developer/
  • AXE & Lighthouse für Chrome: Bieten präzise Hinweise zu HTML-Fehlern und WAI-ARIA-Attributen (wichtig für Web-Anwendungen und interaktive Elemente)
  • Siteimprove für Chrome: Ähnlich wie AXE, außerdem von AgID für das Monitoring öffentlicher Websites anerkannt

Begriffserklärungen

Die im Abschnitt „Konformitätsgrad“ verwendeten Begriffe sind wie folgt definiert:

  • Konform: Die Funktionalität des Produkts erfüllt das Kriterium ohne bekannte Fehler oder erfüllt es mit gleichwertiger Erleichterung.
  • Teilweise konform: Einige Funktionen des Produkts erfüllen das Kriterium nicht.
  • Nicht konform: Der Großteil der Produktfunktionen erfüllt das Kriterium nicht.
  • Nicht anwendbar: Das Kriterium ist für das Produkt nicht relevant.
  • Nicht bewertet: Das Produkt wurde in Bezug auf dieses Kriterium nicht bewertet. (Dies ist nur bei Kriterien der WCAG-Stufe AAA zulässig.)